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   OLG Stuttgart, 05.03.1986 - 1 Ss 112/86, 1 Ss 113/86   

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https://dejure.org/1986,2644
OLG Stuttgart, 05.03.1986 - 1 Ss 112/86, 1 Ss 113/86 (https://dejure.org/1986,2644)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 05.03.1986 - 1 Ss 112/86, 1 Ss 113/86 (https://dejure.org/1986,2644)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 05. März 1986 - 1 Ss 112/86, 1 Ss 113/86 (https://dejure.org/1986,2644)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1986, 602
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.03.1986 - 1 Ss 112/86
    Damit wird klargestellt, was bereits aus der Rechtsnatur der Versammlungsfreiheit folgt, soweit sie als Mittel zur geistigen Auseinandersetzung und zur Einflußnahme auf die politische Willensbildung verstanden wird (BVerfG NJW 1985, 2395 [2400]).

    Überschritten wird die Grundrechtsschranke nach Art. 8 Abs. 1 GG erst bei Gewalttätigkeit (OLG Stuttgart a.a.O. mit Nachweisen; nach BVerfG NJW 1985, 2395 [2400] "jedenfalls" bei Gewalttätigkeit).

    Daran hat sich durch die zwischenzeitliche Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (NJW 1985, 2395 ) zur Demonstrationsfreiheit nichts geändert.

  • BGH, 08.08.1969 - 2 StR 171/69

    Laepple

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.03.1986 - 1 Ss 112/86
    Eine Sitzblockade von jeweils 30 bis 50 Personen, die über einen Tag von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr in regelmäßigen Abständen durch das von ihnen geschaffene unüberwindbare Hindernis die Fahrbahn, wenn auch nur für eine begrenzte Zeit, versperren und eine größere Anzahl von Kraftfahrern zum Halten zwingen, ist Gewalt in dem tatbestandsbezogenen Sinn des § 240 StGB (BGHSt 23, 46 ); Gewalttätigkeit ist nicht erforderlich.

    Ob eine Demonstration, die Verkehrsbehinderungen nicht nur als eine übliche, unvermeidliche Folge nach sich zieht, sondern gerade darauf angelegt ist, durch gezielte Eingriffe in den Straßenverkehr Aufsehen zu erregen, nicht eine immanente Grundrechtsschranke verletzt (BGHSt 23, 46 ; Schmidt-Bleibtreu-Klein GG 5. Aufl. Art. 5 Rdn. 4), weil sie sich nicht mehr im Rahmen einer kollektiven Meinungsäußerung hält, die selbstverständlich immer auch nicht-verbale Formen annehmen kann, hat der Senat ausdrücklich dahinstehen lassen.

    Das gleiche gilt für den Umstand, daß der Aufenthalt eben nicht die übliche, unvermeidliche Begleiterscheinung einer Demonstration war, sondern gezielt herbeigeführt wurde; darin sieht eine verbreitete Meinung immerhin bereits eine Überschreitung der verfassungsrechtlichen Schranken des Grundrechts (vgl. Herzog in Maunz/Dürig GG Art. 5 Rdn. 81; Schmidt-Bleibtreu-Klein GG 5. Aufl. Art. 8 Rdn. 4; Füßlein in Neumann-Nipperdey-Scheuner Die Grundrechte II 5.453; v.Münch GG Art. 8 Rdn. 35; BGHSt 23, 46 ; BGH NJW 1972, 1571).

  • BGH, 30.05.1972 - VI ZR 139/70

    Anspruch auf Schadensersatz wegen einer unerlaubten Handlung - Vorliegen einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.03.1986 - 1 Ss 112/86
    Sinn und Zweck der Demonstrationsfreiheit werden verfehlt, wenn die kollektive Meinungsäußerung nicht mehr auf geistige Wirkung ausgeht, sondern ihre Ziele mit Hilfe von Gewalt und Zwang zu erreichen sucht (BGH NJW 1972, 1571 [1573]).

    Das gleiche gilt für den Umstand, daß der Aufenthalt eben nicht die übliche, unvermeidliche Begleiterscheinung einer Demonstration war, sondern gezielt herbeigeführt wurde; darin sieht eine verbreitete Meinung immerhin bereits eine Überschreitung der verfassungsrechtlichen Schranken des Grundrechts (vgl. Herzog in Maunz/Dürig GG Art. 5 Rdn. 81; Schmidt-Bleibtreu-Klein GG 5. Aufl. Art. 8 Rdn. 4; Füßlein in Neumann-Nipperdey-Scheuner Die Grundrechte II 5.453; v.Münch GG Art. 8 Rdn. 35; BGHSt 23, 46 ; BGH NJW 1972, 1571).

  • BGH, 27.08.1969 - 4 StR 268/69

    Zum Begriff der "Gewalt gegen eine Person"

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.03.1986 - 1 Ss 112/86
    Rechtlich maßgeblich ist jedenfalls allein, ob die durch eine physische Kraftentfaltung hervorgerufene Gewalteinwirkung als ein nicht nur seelischer, sondern ein - wie auch immer vermittelter - körperlicher Zwang empfunden wird (BGHSt 23, 126 ; NStZ 1981, 218 ) und daß dies der Fall ist, wenn der Betroffene der Einwirkung entweder Überhaupt nicht oder nur mit erheblicher Kraftentfaltung begegnen könnte (BGH NJW 1982, 189).
  • BGH, 08.10.1981 - 3 StR 449/81

    Niederbrüllen des Dozenten - Gefängnisstrafe - § 240 StGB, "Gewalt" erfordert

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.03.1986 - 1 Ss 112/86
    Rechtlich maßgeblich ist jedenfalls allein, ob die durch eine physische Kraftentfaltung hervorgerufene Gewalteinwirkung als ein nicht nur seelischer, sondern ein - wie auch immer vermittelter - körperlicher Zwang empfunden wird (BGHSt 23, 126 ; NStZ 1981, 218 ) und daß dies der Fall ist, wenn der Betroffene der Einwirkung entweder Überhaupt nicht oder nur mit erheblicher Kraftentfaltung begegnen könnte (BGH NJW 1982, 189).
  • BGH, 04.03.1981 - 2 StR 742/80

    Vergewaltigung - Gewaltbegriff - Gewaltmerkmal - Gewalt - Psychische

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.03.1986 - 1 Ss 112/86
    Rechtlich maßgeblich ist jedenfalls allein, ob die durch eine physische Kraftentfaltung hervorgerufene Gewalteinwirkung als ein nicht nur seelischer, sondern ein - wie auch immer vermittelter - körperlicher Zwang empfunden wird (BGHSt 23, 126 ; NStZ 1981, 218 ) und daß dies der Fall ist, wenn der Betroffene der Einwirkung entweder Überhaupt nicht oder nur mit erheblicher Kraftentfaltung begegnen könnte (BGH NJW 1982, 189).
  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.03.1986 - 1 Ss 112/86
    Insbesondere aber sind die Meinungs- und Demonstrationsfreiheit von der Verfassung schlechthin um ihrer selbst willen (vgl. BVerfGE 7, 198 [209]; 59, 231 [263]; 62, 230 [243]; Urteil vom 3. Dezember 1985 - 1 BvL 15/84) und nicht danach gewährleistet, ob eine Meinung mehr oder weniger schützenswert ist.
  • BVerfG, 03.12.1985 - 1 BvL 15/84

    Veröffentlichungen "im Wortlaut" - Zur Verfassungsmäßigkeit von § 353d Nr. 3 StGB

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.03.1986 - 1 Ss 112/86
    Insbesondere aber sind die Meinungs- und Demonstrationsfreiheit von der Verfassung schlechthin um ihrer selbst willen (vgl. BVerfGE 7, 198 [209]; 59, 231 [263]; 62, 230 [243]; Urteil vom 3. Dezember 1985 - 1 BvL 15/84) und nicht danach gewährleistet, ob eine Meinung mehr oder weniger schützenswert ist.
  • BVerfG, 13.01.1982 - 1 BvR 848/77

    Freie Mitarbeiter

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.03.1986 - 1 Ss 112/86
    Insbesondere aber sind die Meinungs- und Demonstrationsfreiheit von der Verfassung schlechthin um ihrer selbst willen (vgl. BVerfGE 7, 198 [209]; 59, 231 [263]; 62, 230 [243]; Urteil vom 3. Dezember 1985 - 1 BvL 15/84) und nicht danach gewährleistet, ob eine Meinung mehr oder weniger schützenswert ist.
  • BVerfG, 15.11.1982 - 1 BvR 108/80

    Boykottaufruf

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.03.1986 - 1 Ss 112/86
    Insbesondere aber sind die Meinungs- und Demonstrationsfreiheit von der Verfassung schlechthin um ihrer selbst willen (vgl. BVerfGE 7, 198 [209]; 59, 231 [263]; 62, 230 [243]; Urteil vom 3. Dezember 1985 - 1 BvL 15/84) und nicht danach gewährleistet, ob eine Meinung mehr oder weniger schützenswert ist.
  • OLG Stuttgart, 14.03.1984 - 1 Ausschl 1/84
  • OLG Köln, 18.05.1984 - 1 Ss 255/84

    Überholen; Warnposten; Aufstellen von Warnposten; Kollisionsgefahr

  • OLG Köln, 27.04.1983 - 3 Ss 128/83

    Blockieren einer Straße durch Sitzen auf der Fahrbahn als Nötigung; Schutzgut des

  • OLG Koblenz, 10.02.1976 - 2 Ss 8/76
  • OLG Hamm, 29.12.1976 - 4 Ss OWi 930/76
  • OLG Stuttgart, 21.02.1989 - 3 Ss 667/88

    Ablehnung eines Hilfsbeweisantrages; Einordnung einer Sitzblockade als Gewalt ;

    Ob die Rechtslage anders zu beurteilen wäre, wenn der Fahrer unmittelbar aufgrund des (abstrakten) Anhaltebefehls eines vor Ort befindlichen Vorgesetzten oder einer entsprechenden polizeilichen Weisung gehalten hätte (letzterenfalls bejahend: OLG Köln, NJW 1983, 2206 [OLG Köln 27.04.1983 - 3 Ss 128/83] , OLG Zweibrücken, NJW 1986, 1055 [OLG Zweibrücken 04.11.1985 - 1 Ss 170/85] und insbesondere OLG Düsseldorf, VRS 73, 194, 196 f; verneinend: OLG Stuttgart, MDR 1986, 602 und Hörn in Systematischer Kommentar zum StGB, § 240 - Stand: Februar 1987 - Rdnr. 7 a), kann hier dahinstehen.
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